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Betreiberpflicht für Lüftungsanlagen

Grundsätzliche Informationen zur Hygieneinspektion

Zur Erläuterung der Betreiberpflicht für Lüftungsanlagen gehören grundsätzliche Informationen zu Raumlufttechnischen Anlagen (RLT – Anlagen). Raumlufttechnische Anlagen können durch fehlende oder mangelhafte Wartung  oder Instandhaltung Mikroorganismen (Bakterien), Sporen von Schimmel, Hefepilze und Viren in den Arbeitsbereich einleiten. Dadurch kann das sogennate „SBS“ (sogenanntes Sick-Building-Syndrom) auftreten. SBS umfasst Krankheiten, die durch das Gebäude entstehen oder durch das bestehende Erkrankungen verschlimmert werden. SBS rückte in den letzten Jahren stärker in den Fokus, weil die Krankheitsfälle am Arbeitsplatz immer öfter auf hygienetechnische Instandhaltungsdefizite zurückzuführen sind. Die Norm ist die VDI 6022, die Vorschriften zur Hygieneinspektion und Instandhaltung regelt. Darüber hinaus gelten auch EU-Normen, die die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitschutzes bei der Arbeit eindeutig regeln und anzuwenden sind.

Heime.Betreiberpflicht für Lüftungsanlagen.Bakterien

 

 

Gefahren bei Verletzung der Betreiberpflicht von Lüftungsanlagen

Die Verantwortung für den hygienegerechten Betrieb und die Instandhaltung von RLT – Anlagen trägt gemäß VDI 6022 der Betreiber. Eine regelmäßige Hygieneinspektion nach VDI 6022. Die Erfüllung dieser Betreiberpflict für Lüftungsanlagen ist unerlässlich und vorgeschrieben. Werden hierbei hygienetechnische Mängel festgestellt, kann eine fachgerechte Reinigung / Desinfektion veranlasst werden. Wenn im Krankheitsfall einer raumnutzenden Person diese ihre Beschwerden auf die Qualität der Raumluft zurückführt SBS (sogenanntes Sick-Buildung-Syndrom), tritt die Umkehr der Beweislast ein. Das bedeutet konkret, dass der Betreiber nachweisen muss, dass er seinen Betreiberpflichten gemäß VDI 6022 nachgekommen ist und die RLT – Anlage als Verursacher ausscheidet.

 

Technische Aspekte

Die VDI 6022, die VDMA 24186 und die Lüftungsanlagen-Richtlinie regeln u.a. die Planung, Bauausführung, brandschutztechnische Anforderungen sowie die Instandhaltung und hygienetechnischen Anforderungen (Hygieneinspektion) an RLT – Anlagen. Regelmäßige Inspektionen / Wartungen / Instandhaltungen sichern den Werterhalt und die Leistungsfähigkeit Ihrer RLT – Anlage. Ob es die Überwachung der Standzeiten von Filtern, der Keilriemenspannung oder der Brandschutzklappenprüfung ist, dies sind allesamt funktions- und werterhaltende Maßnahmen, die von fachkundigem Personal durchgeführt werden müssen. Nur so kann eine RLT – Anlage ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen. Viele unserer Kunden vertrauen uns in dieser Frage. Schauen Sie auf unsere Referenzen.

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